Neue Gesetzesvorlage: Das soll sich für PV ändern

Neue Gesetzesvorlage: Das soll sich für PV ändern

12. Juli 2022 | Lesedauer: 4 Minuten

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 verschiedene Gesetzesvorlagen im Rahmen des sogenannten “Osterpakets” zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Im Zuge dessen soll auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen verstärkt werden, denn bis 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland klimaneutral werden. Das soll sich nun für Anlagen-Betreiber ändern.

Mehr Vergütung für Volleinspeiser

Wer seinen erzeugten Strom in Gänze einspeist, soll in Zukunft besser vergütet werden. Für Anlagen bis einschließlich 10 kWp sollen die Vergütungssätze von 6,93 Cent auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden. Der Anstieg betrifft allerdings auch größere Photovoltaikanlagen. So soll die Vergütung bei Anlagen bis einschließlich 40 kWp von 6,85 Cent auf 7,50 Cent und bei Anlagen bis einschließlich 750 Kilowatt-Peak von 5,36 auf 6,20 Cent erhöht werden.

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Weniger Zusatzvergütung

Wer hingegen den durch Photovoltaik gewonnenen Strom zu einem Teil selber nutzt und zu einem anderen Teil einspeist, soll künftig durch eine geringere Zusatzvergütung weniger Geld einnehmen. PV-Anlagen bis einschließlich 10 kWp sollen statt bisher 6,87 Cent nur noch 4,80 Cent erhalten. Bei Anlagen bis einschließlich 40 kWp sinkt der Zuschuss von 4,45 Cent auf 3,80 Cent. Von 5,94 Cent pro kWh sinkt die Vergütung auf 5,10 Cent bei Anlagen bis einschließlich 100 kWp. Darüber hinaus wird die Zusatzvergütung bei Anlagen mit einer PV-Generatorleistung von bis einschließlich 300 kWp von 4,04 auf 3,20 Cent pro Kilowattstunde herabgesetzt.

Höhere Ziele für solare Kraftwerkskapazität

Steht die solare Kraftwerkskapazität heute noch bei 60 Gigawatt, soll diese laut EEG 2023 bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt gesteigert werden. Dies entspricht einem Anstieg um mehr als 250 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, soll in Deutschland der solare Anteil an der Stromversorgung von 10 auf knapp 30 Prozent erhöht werden. Verbesserte Bedingungen für Solarpark-Betreiber und Immobilienbesitzer sollen Anreize schaffen, die Kraftwerkskapazität in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Steuern und Bürokratie

Bislang unterliegen Einkünfte, die von Anlagen ab 10 kWp erwirtschaftet wurden, der Einkommens- bzw. der Gewerbesteuer. Diese Grenze, ab der ein steuerlicher und bürokratischer Aufwand für Betreiber entsteht, sollte nun angehoben werden. Doch dieser Antrag konnte sich schließlich im Bundestag nicht durchsetzen.

Vorteile von gemeinschaftlich genutzten Anlagen

Bürgerenergieanlagen und Energysharinganlagen sollen künftig einfacher umzusetzen und im Hinblick auf Netzgebühren bessergestellt sein. Inwieweit Mieterstromanlagen ebenfalls von dieser Initiative betroffen sind, bleibt zunächst offen.